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© Heber EDV |
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ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) |
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1.
Allgemeines |
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Die Lieferung
der Firma Ing.-Büro Karl Heber erfolgt ausschließlich zu den
nachstehenden |
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Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart |
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wurde. Anders
lautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, |
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wenn sie von
der Firma Ing.-Büro Karl Heber schriftlich bestätigt wurden.
Das gleiche gilt |
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für Änderungen
und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsverbindungen. Um |
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Verzögerungen
und Falschlieferungen zu vermeiden, sind bei Bestellungen unbedingt |
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die Produktbezeichnung,
Betriebssystem und Diskettenformat anzugeben. |
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2.
Preise, Liefer- u. Zahlungsbedingungen |
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a) |
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Alle angegebenen Preise
gelten zuzüglich Versandkosten (Software und Hardware nach |
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Gewicht) und der gesetzl.
Mehrwertsteuer. |
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b) |
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Aufgrund von Währungsschwankungen
und Preisänderungen von Vorlieferanten können |
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sich die Preise ohne vorherige
Ankündigung ändern. |
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c) |
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Druckfehler und Irrtümer
bei der Erstellung der Preisliste bleiben unter Korrekturvorbehalt. |
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d) |
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Lieferungen erfolgen per
Nachnahme oder Vorrauskasse. Großfirmen und Behörden |
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werden nach vorheriger
Absprache auf Rechnung beliefert. |
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e) |
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Rücksendung oder
Umtausch von Produkten, die nicht original verpackt sind , ist nicht |
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möglich. |
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3.
Abnahme und Gefahrenübergang |
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a) |
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Der Kunde hat die Ware
unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und |
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Beschädigung zu überprüfen.
Unterbleibt eine Rüge innerhalb einer Frist von |
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8 Tagen nach Erhalt der
Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt. |
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b) |
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Der Gefahrenübergang
an den Besteller geschieht (auch bei frachtfreier Lieferung) |
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zum Zeitpunkt der Aufgabe
der Ware zum Versand. |
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4.
Eigentumsvorbehalt |
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a) |
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Die Waren werden unter
Eigentumsvorbehalt geliefert. Die Firma Ing.-Büro Karl Heber |
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behält sich das Eigentum
an den Lieferwaren bis zur Zahlung sämtlicher Ansprüche |
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aus der Geschäftsverbindung
vor. |
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b) |
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Der Kunde ist zur Weitergabe
der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen |
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Geschäftsverkehr
unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Er tritt aber bereits |
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jetzt sämtliche hieraus
entstehende Forderungen gegenüber einem Abnehmer |
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insbesondere den Kaufpreis
an die Firma Ing.-Büro Karl Heber ab. Verpfändung |
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oder Sicherungsübereignung
ist nicht zulässig. |
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5.
Lizenzbedingungen Software |
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a) |
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Durch Öffnen der
versiegelten Diskettenverpackung werden die jeweils |
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beiliegenden Lizenzbedingungen
des Herstellers anerkannt. Eine nachträgliche |
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Rückgabe oder Umtausch
in ein anderes Produkt ist nicht möglich. |
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b) |
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Der Endanwender ist darauf
hinzuweisen, daß die Software beiliegend Enduser- |
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Agreements ordnungsgemäß
ausgefüllt, unterzeichnet und zurückgesendet werden. |
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6.
Gewährleistung und Haftung |
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a) |
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Bei der von der Firma
Ing.-Büro Karl Heber gelieferten, fremdhergestellten Software, muß |
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nach Stand von Wissenschaft
und Technik gegebenenfalls mit Fehlern gerechnet |
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werden. Für Werbeangaben
und Eigenschaftszusicherungen des Herstellers übernimmt |
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die Firma Ing.-Büro
Karl Heber keinerlei Gewährleistung. |
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b) |
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Im Gewährleistungsfall
erfolgt nach Wahl von der Firma Ing.-Büro Karl Heber Nachbesserung |
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oder Ersatzlieferung.
Falls Mängel der Firma Ing.-Büro Karl Heber innerhalb einer angemessenen |
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schriftlich gesetzten
Nachfrist nicht bebeseitigt sind, ist der Kunde berechtigt entweder |
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die Rückgängigmachung
des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises |
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zu verlangen. |
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c) |
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Die Gewährleistung
entfällt, wenn das Vertragsprodukt durch den Kunden oder Dritte |
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unsachgemäß
installiert bzw. selbständig gewartet, repariert, benutzt, verändert
oder |
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Umgebungsbedingungen ausgesetzt
wird, die nicht den Installationsanforderungen entsprechen. |
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d) |
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Ergibt die Überprüfung
einer Mängelanzeige, daß ein Gewährleistungsfall nicht
vorliegt, |
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werden die Kosten der
Überprüfung und Reparatur zu den jeweils gültigen Service-Spesen |
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der Firma Ing.-Büro
Karl Heber berechnet. |
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e) |
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Im übrigen haftet
die Firma Ing.-Büro Karl Heber in solchen Fällen nicht, als ihr
lediglich leichte |
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Fahrlässigkeit zur
Last fällt. |
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7.
Export- und Importgenehmigungen |
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a) |
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Es wird ausdrücklich
darauf hingewiesen, daß bei einer Ausfuhr von Produkten und |
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Dokumentationen amerikanischen
Ursprungs ggf. die Genehmigung der jeweils |
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zuständigen Außenwirtschaftsbehörde
einzuholen ist. |
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8.
Salvatorische Klausel |
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Sollten einzelne Bestimmungen
dieser AGB's ganz oder teilweise unwirksam sein |
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oder werden, oder sollte
sich in diesen AGB`s eine Lücke befinden, so soll hierdurch |
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die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. |
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9.
Gerichtsstand |
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a) |
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Erfüllungsort für
die Lieferung der Vertragsprodukte und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten
ist Ravensburg |
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b) |
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Auf diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen finden die in der Bundesrepublik Deutsch- |
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land geltenden gesetzlichen
Bestimmungen Anwendung, sofern es sich bei den Vertragsparteien um Kaufleute
handelt. |
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Fernabsatz Gesetz |
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